Sozialamt
Antrag beim Sozialamt
Nicht immer können Angehörige die Kosten einer Bestattung selbst tragen. In solchen Fällen bietet das Sozialamt Aschaffenburg Unterstützung an. Nach § 74 SGB XII kann das Sozialamt die Kosten einer Bestattung übernehmen, wenn den bestattungspflichtigen Personen die Zahlung nicht zugemutet werden kann.
Als Bestatter in Aschaffenburg unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Sozialbestattung. Wir helfen Ihnen beim Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt und sorgen dafür, dass die Bestattung trotz finanzieller Schwierigkeiten würdevoll und respektvoll erfolgt.
Das Sozialamt übernimmt in der Regel die notwendigen und angemessenen Kosten für eine einfache Beisetzung. Wichtig ist, den Antrag zeitnah nach der Bestattung zu stellen und die finanziellen Verhältnisse offenzulegen.
Wenn Sie Fragen zur Sozialbestattung in Aschaffenburg haben oder Hilfe beim Antrag benötigen, stehen wir Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite.